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Aufgabensatz: Tokio
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Aufgabe 5:
Welche Interpretation der Ausbildungsordnung ist richtig? Die Vorgabe der Ausbildungsordnung in
Richtige Antworten bei dieser Aufgabe: 3
a) § 3 Nr. 3.2 ist als Feinlernziel Grundlage für die Lernerfolgskontrolle.
b) § 4 (2) ist ein Lernziel, dessen Erreichen in Prüfungen nachzuweisen ist.
c) § 3 Nr. 3.2 ist ein verbindliches Groblernziel.
d) § 4 (2) ist eine unverbindliche Empfehlung zur Ausbildungsgestaltung.
e) § 4 (2) ist Bestandteil moderner Ausbildungsordnungen.
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